Praxis und Team
Babys und Kleinkinder
Kinder und Jugendliche
Erwachsene und Senioren
Unsere Behandlungsmethoden
Häufig gestellte Fragen
Wie Sie uns finden
Impressum
 


Häufig gestellte Fragen

Wir möchten Sie umfassend informieren


Gerade wenn es um Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes geht, haben Sie das Bedürfnis gut informiert zu sein.
Als erste Orientierung haben wir hier Fragen gesammelt, die uns besonders häufig begegnen.

Benötige ich für die Behandlung eine Überweisung vom Arzt?
Für eine therapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung, d.h. ein Rezept für Physiotherapie notwendig.
Der Arzt stellt die Diagnose und ordnet die entsprechende therapeutische Maßnahme nach dem Heilmittelkatalog
in Dauer und Intensität an.

Habe ich immer die gleiche Therapeutin?
Mit der Ausnahme von Krankheit oder Urlaub werden Sie in der Regel von derselben Therapeutin behandelt. Sie vereinbaren nach dem Ende eines Termins an der Rezeption den nächsten. Wir bemühen uns um Kontinuität, denn
die Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse erzielt werden, wenn Therapeutin und Patient während der ge-
samten Behandlungszeit zusammenarbeiten. Aber natürlich können terminliche Gründe oder eine Änderung des Behandlungsbedarfs zum Wechsel führen. Außerdem steht es Ihnen jederzeit frei, Ihre Wünsche zu äußern, wenn
Sie z.B. aus persönlichen Gründen die Therapeutin wechseln möchten.

Was sollte ich zu meinem ersten Termin mitbringen?
Bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bringen Sie bitte ein großes Frotteetuch oder ähnliches mit, bei Säuglingen sollten es zwei Handtücher sein. Wenn Sie es vergessen haben – kein Problem, wir haben einen Vorrat an Handtüchern da.

Wann muss ich spätestens einen Termin absagen, wenn ich einmal verhindert bin?
Wenn Sie mal aus einem wichtigen Grund einen Termin nicht einhalten können, sollten Sie versuchen, uns das so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen, spätestens 24 Stunden vorher. Wir haben meistens eine Liste von „Wartepatienten“, denen wir wiederum rechtzeitig den frei gewordenen Termin anbieten möchten.

Machen Sie Hausbesuche?
Ja. Wenn Sie als Patient/in nicht in der Lage sind, unsere Physiotherapiepraxis selbst aufzusuchen, kann der Arzt „Hausbesuch“ auf dem Rezept vermerken. Das kommt z.B. vor nach einem Schlaganfall, bei einer starken Gehbehinderung, bei Heimaufenthalt oder bei Säuglingen, deren Immunsystem geschwächt ist oder bei Mehrlingsgeburten.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für die Physiotherapie?
Gesetzlich Versicherte müssen seit 1.1.2004 einen Eigenanteil der physiotherapeutischen Behandlung selbst tragen.
Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 € pro Rezept. Sie müssen je nach Art der Verordnung für
ein Rezept mit 6 Behandlungen ca. 18 bis 22 € selbst bezahlen. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen
der Therapeuten, sondern werden an die Krankenkassen abgeführt.

Wenn Sie eine
Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse haben, gilt diese Befreiung auch für Physiotherapie. Säuglinge, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Privat Versicherte sollten bei Ihrer Versicherung nachfragen, in welchem Umfang die Kosten für Physiotherapie
erstattet werden.

Wenn Sie ein Rezept von der
Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Schulwegunfall) erhalten, sind Sie von der Zuzahlung befreit.

Wie lange ist mein Rezept (gesetzlich versichert) gültig?
Grundsätzlich verfallen Rezepte nach einer gewissen Zeit. Sobald Ihr Arzt ein Rezept ausstellt sollten Sie mit der
Physio therapie-Praxis Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und die erste Behandlung vereinbaren. Die Behandlung sollte innerhalb von 14 Tagen nach Rezeptausstellung beginnen, es sei denn Ihr Arzt hat auf dem Rezept einen anderen Behandlungsbeginn festgelegt.

Was ist der Heilmittelkatalog?
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur unterstützenden Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen, wenn es medizinisch begründet ist. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinien und den dazugehörigen Heilmittelkatalog. Dieser
Katalog legt für gesetzlich Versicherte die medizinisch notwendigen Maßnahmen fest, die von Dienstleistern (z.B. Physiotherapeuten) erbracht werden und über die Krankenkasse abgerechnet werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
In Deutschland wurde der Begriff Krankengymnastik im Jahre 1994 durch den Begriff Physiotherapie im Rahmen einer
Neuerung der Berufsgesetze bundesweit abgelöst. Grund dafür war die Anpassung an den internationalen Sprach-
gebrauch und die Zusammenführung der west- und ostdeutschen Heilberufe.

Kann ich die Physiotherapie oder andere Therapien auch selbst bezahlen?
Grundsätzlich ist das möglich wenn ein Privatrezept vorliegt. Bitte sprechen Sie uns im Bedarfsfall an, damit wir gemeinsam die für Sie effektivste und kostengünstigste Möglichkeit zur gewünschten Behandlung finden können.

Ich würde wohltuende Anwendungen in Ihrer Praxis gerne verschenken. Erstellen Sie Gutscheine?
Selbstverständlich erhalten Sie für die Selbstzahlerleistungen auch Gutscheine. Gerade Massagen werden gerne verschenkt. Bitte sprechen Sie uns an.


Wir wissen auch, dass nichts den direkten Kontakt ersetzt. Wenn Sie spezielle Auskunft suchen, sprechen Sie uns
bitte an: Telefonisch unter der Nummer 0941 . 99 250 209 oder direkt in der Praxis. Die Kontaktdaten finden Sie
hier.

nach oben ^