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Gerade wenn es um Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes geht,
haben Sie das Bedürfnis gut informiert zu sein.
Als erste Orientierung haben wir hier Fragen gesammelt, die
uns besonders häufig begegnen.
Benötige ich für
die Behandlung eine Überweisung vom Arzt?
Für eine therapeutische Behandlung ist eine ärztliche
Verordnung, d.h. ein Rezept für Physiotherapie notwendig.
Der Arzt stellt die Diagnose und ordnet die entsprechende
therapeutische Maßnahme nach dem Heilmittelkatalog
in Dauer und Intensität an.
Habe ich immer die gleiche
Therapeutin?
Mit der Ausnahme von Krankheit oder Urlaub werden Sie in der
Regel von derselben Therapeutin behandelt. Sie vereinbaren
nach dem Ende eines Termins an der Rezeption den nächsten.
Wir bemühen uns um Kontinuität, denn
die Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse erzielt werden,
wenn Therapeutin und Patient während der ge-
samten Behandlungszeit zusammenarbeiten. Aber natürlich
können terminliche Gründe oder eine Änderung
des Behandlungsbedarfs zum Wechsel führen. Außerdem
steht es Ihnen jederzeit frei, Ihre Wünsche zu äußern,
wenn
Sie z.B. aus persönlichen Gründen die Therapeutin
wechseln möchten.
Was sollte ich zu meinem ersten
Termin mitbringen?
Bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bringen Sie bitte
ein großes Frotteetuch oder ähnliches mit, bei
Säuglingen sollten es zwei Handtücher sein. Wenn
Sie es vergessen haben – kein Problem, wir haben einen
Vorrat an Handtüchern da.
Wann muss ich spätestens
einen Termin absagen, wenn ich einmal verhindert bin?
Wenn Sie mal aus einem wichtigen Grund einen Termin nicht
einhalten können, sollten Sie versuchen, uns das so rechtzeitig
wie möglich mitzuteilen, spätestens 24 Stunden vorher.
Wir haben meistens eine Liste von „Wartepatienten“,
denen wir wiederum rechtzeitig den frei gewordenen Termin
anbieten möchten.
Machen Sie Hausbesuche?
Ja. Wenn Sie als Patient/in nicht in der Lage sind, unsere
Physiotherapiepraxis selbst aufzusuchen, kann der Arzt „Hausbesuch“
auf dem Rezept vermerken. Das kommt z.B. vor nach einem Schlaganfall,
bei einer starken Gehbehinderung, bei Heimaufenthalt oder
bei Säuglingen, deren Immunsystem geschwächt ist
oder bei Mehrlingsgeburten.
Übernimmt meine Krankenkasse
die Kosten für die Physiotherapie?
Gesetzlich Versicherte müssen seit 1.1.2004 einen Eigenanteil
der physiotherapeutischen Behandlung selbst tragen.
Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten zuzüglich
10 € pro Rezept. Sie müssen je nach Art der Verordnung
für
ein Rezept mit 6 Behandlungen ca. 18 bis 22 € selbst
bezahlen. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen
Einnahmen
der Therapeuten, sondern werden an die Krankenkassen abgeführt.
Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung
von Ihrer Krankenkasse haben, gilt diese Befreiung auch für
Physiotherapie. Säuglinge,
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung
befreit.
Privat Versicherte
sollten bei Ihrer Versicherung nachfragen, in welchem Umfang
die Kosten für Physiotherapie
erstattet werden.
Wenn Sie ein Rezept von der Berufsgenossenschaft
(bei Arbeits- oder Schulwegunfall) erhalten, sind Sie von
der Zuzahlung befreit.
Wie lange ist mein Rezept
(gesetzlich versichert) gültig?
Grundsätzlich verfallen Rezepte nach einer gewissen Zeit.
Sobald Ihr Arzt ein Rezept ausstellt sollten Sie mit der
Physio therapie-Praxis Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und die
erste Behandlung vereinbaren. Die Behandlung sollte innerhalb
von 14 Tagen nach Rezeptausstellung beginnen, es sei denn
Ihr Arzt hat auf dem Rezept einen anderen Behandlungsbeginn
festgelegt.
Was ist der Heilmittelkatalog?
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur unterstützenden
Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen, wenn es medizinisch
begründet ist. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinien
und den dazugehörigen Heilmittelkatalog. Dieser
Katalog legt für gesetzlich Versicherte die medizinisch
notwendigen Maßnahmen fest, die von Dienstleistern (z.B.
Physiotherapeuten) erbracht werden und über die Krankenkasse
abgerechnet werden können.
Was ist der Unterschied zwischen
Krankengymnastik und Physiotherapie?
In Deutschland wurde der Begriff Krankengymnastik im Jahre
1994 durch den Begriff Physiotherapie im Rahmen einer
Neuerung der Berufsgesetze bundesweit abgelöst. Grund
dafür war die Anpassung an den internationalen Sprach-
gebrauch und die Zusammenführung der west- und ostdeutschen
Heilberufe.
Kann ich die Physiotherapie
oder andere Therapien auch selbst bezahlen?
Grundsätzlich ist das möglich wenn ein Privatrezept
vorliegt. Bitte sprechen Sie uns im Bedarfsfall an, damit
wir gemeinsam die für Sie effektivste und kostengünstigste
Möglichkeit zur gewünschten Behandlung finden können.
Ich würde wohltuende
Anwendungen in Ihrer Praxis gerne verschenken. Erstellen Sie
Gutscheine?
Selbstverständlich erhalten Sie für die Selbstzahlerleistungen
auch Gutscheine. Gerade Massagen werden gerne verschenkt.
Bitte sprechen Sie uns an.
Wir wissen auch, dass nichts den direkten Kontakt ersetzt.
Wenn Sie spezielle Auskunft suchen, sprechen Sie uns
bitte an: Telefonisch unter der Nummer 0941 . 99 250 209 oder
direkt in der Praxis. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
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